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Kollektivblog / Autor_innen.

Archiv der Kategorie 'pressemitteilungen'

The Antics Roadshow

..hier ein neuer Link zu Banksy´s 1-stuendiger Doku ueber krea­ti­ven Unge­hor­sam im oef­fent­li­chem Raum (via Urbans­hit // hier noch ein Link zu Youtube):

Via Channel4: „An hour-long spe­cial made by Banksy char­ting the history of beha­ving badly in public, from anar­chists and activists to atten­tion see­king eccentrics. (..)“

Flipperkugeln im Aschenbecher

Das Neue Deutsch­land ueber Dave’s Skate-Skulptur vor‘m Betha­nien:Flip­per­ku­geln im Aschen­be­cher“.

Sichtbeton 2011 – FAME OVER

ame over, sichtbeton, 2010

Sicht­be­ton – Proh­li­ser Wand­mal­tage 2011 – FAME OVER

Dres­den Proh­lis wird bunter.

Vom 12. bis 14. August fin­den unter Trä­ger­schaft des IDEE 01239 e.V. wie­der die Wand­mal­tage in Dres­den Proh­lis statt. Auch die­ses Jahr wer­den Street- und Graf­fiti Artists aus ganz Deutsch­land anrei­sen. Mit dabei sind Mura­lis­ten (Wand­künst­ler) aus Ber­lin, Stutt­gart, Müns­ter, Ham­burg und natür­lich Dres­den.
Nach­dem im letz­ten Jahr der Bul­gare XPOME ein Wand­bild rea­li­sierte, wird in die­sem Jahr der inter­na­tio­nale Bei­trag durch den Mexi­ca­ner Ollin Benuz geleis­tet. Ollin Benuz berei­chert mit einem Mural bereits den Innen­hof des riesa efau und stellt der­zeit in der frisch gegrün­de­ten „Gale­rie Module“ aus. (read on…)

Als ein weißer Strich die Mauer zum Politikum machte

Inter­es­san­ter Arti­kel ueber das Kunst­pro­jekt: „Der weisse Strich“, an der Ber­li­ner Mauer aus dem Jahre 1986, auf Welt.de (Danke C.):

(..) Keith Haring erwischt es gleich am ers­ten Tag. Gleich 100 Meter der Ber­li­ner Mauer hatte der New Yor­ker Pop­künst­ler im Okto­ber 1986 gestal­tet. Seine typi­schen Figu­ren, in Schwarz, Rot und Gold gemalt und zu einer Kette anein­an­der­ge­reiht, sol­len die Vision eines ver­ein­ten Deutsch­lands zeigen.

Am 3. Novem­ber brau­chen fünf junge Män­ner nur wenige Minu­ten, um quer durch Harings Kunst­werk mit bil­li­ger wei­ßer Bau­markt­farbe einen Strich zu zie­hen. (..)“ ..den gan­zen Arti­kel gibt´s hier.

OZ Gerichtsurteil im SPON & in der TAZ

Und auch die TAZ und der Spie­gel berich­ten ueber OZ und das heu­tige Gerichts­ur­teil (Danke Phillip):

(..) „Ich kann nicht beur­tei­len, ob das was Herr F. macht, Kunst ist. Es ist mir auch egal“, sagt Rich­te­rin Heike Valen­tin in ihrer Urteils­be­grün­dung. Kunst könne sich nun ein­mal nicht über das Eigen­tums­recht hin­weg­set­zen. Dann rech­net sie minu­tiös vor, wel­ches Ver­ge­hen wie viele Tage im Gefäng­nis zur Folge hat. Von einer der hin­te­ren Zuschau­er­rei­hen ist ein deut­li­ches „Pfui“ zu hören. Auch heute sind die OZ-Fans ins Gericht gekommen. (..)“

OZ Gerichtsurteil in der Sueddeutschen

Und hier dann noch­mal ein Arti­kel zu OZ´s Gerichts­ur­teil in der Sueddeutschen.

(..) Seine zwei Anwälte hat­ten laut Berich­ten von sueddeutsche.de geplant, aus sei­nem Fall einen Mus­ter­pro­zess für das Grund­recht auf Kunst­frei­heit zu machen. Denn schließ­lich ist Street Art, wor­un­ter auch die Graffiti-Kunst zählt, ohne den öffent­li­chen Raum gar nicht denk­bar. Die Ver­su­che waren aller­dings vergeblich. (..)“

OZ Gerichtsurteil im NDR

Hier gibt´s noch einen Arti­kel zu OZ im NDR.

(..) Rich­te­rin: Sach­be­schä­di­gung ist ein Straf­tat­be­stand // Die Rich­te­rin sagte in ihrer Urteils­be­grün­dung, Sach­be­schä­di­gung sei ein Straf­tat­be­stand. „Wir wen­den Gesetze an, die nicht von einem Dik­ta­tor kom­men, son­dern vom Bun­des­tag.“ Eine Bewäh­rung könne sie nicht begrün­den, da „Oz“ wäh­rend des lau­fen­den Pro­zes­ses schon wie­der beim Sprü­hen erwischt wor­den sei. Zuvor hatte die Ver­tei­di­gung von „Oz“ auf Frei­spruch plä­diert. Die Staats­an­walt­schaft hatte für die laut Anklage ins­ge­samt 19 Taten 18 Monate Haft gefor­dert.
Ver­tei­di­gung kün­digt Revi­sion an

Die Ver­tei­di­gung kün­digte unmit­tel­bar nach dem Urteil an, in Revi­sion zu gehen. Anwalt Andreas Beuth sagte NDR 90,3: „Für uns sind nicht alle Fälle erwie­sen. Wir hal­ten die Ver­än­de­run­gen an Ver­tei­ler­käs­ten für uner­heb­lich und damit den Tat­be­stand der Sach­be­schä­di­gung nicht erfüllt.“ Der Ange­klagte selbst nahm das Urteil regungs­los entgegen. (..)“

OZ Gerichtsurteil

Das Amts­ge­richt Hamburg-Barmbek hat OZ heute zu 14 Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Wei­ter Infos hier in der MOPO oder im Abend­blatt:

Ham­burg. Der als „Oz“ bekannt gewor­dene Ham­bur­ger Graffiti-Sprüher ist am Frei­tag zu einer Frei­heits­strafe von einem Jahr und zwei Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Das Amts­ge­richt Hamburg-Barmbek sah es als erwie­sen an, dass der 61-Jährige Wal­ter F. Sach­be­schä­di­gun­gen in elf Fäl­len began­gen hat. Es sei nötig, „mal wie­der zum Aus­druck zu brin­gen, wor­über wir uns hier unter­hal­ten: Wir unter­hal­ten uns über Sach­be­schä­di­gung, und das ist ein Straf­tat­be­stand“, sagte Rich­te­rin Heike Valen­tin in der Urteilsbegründung.

Zuvor hatte die Ver­tei­di­gung von „Oz“ auf Frei­spruch plä­diert, die Staats­an­walt­schaft hatte für die laut Anklage ins­ge­samt 19 Taten 18 Monate Haft gefor­dert. Der Graffiti-Sprüher soll mehr als 120.000 Schrift­züge und Mus­ter in Ham­burg hin­ter­las­sen haben.“ // Bild via Syr­darja auf Street­files.