+++registrierung fuer „sprayflaschen“

Aus der Berliner Morgenpost vom 16. März 2007

Kampf gegen Graffiti: Gebäude sind zu wenig geschützt

Sachverständiger und ehemaliger BVG-Experte zeigen Mängel auf
Von Gilbert Schomaker

morgenpost

„Im Kampf gegen Graffiti gibt es offenbar erhebliche Mängel. So fordern Experten einen besseren Schutz von Flächen vor Farbattacken, die Registrierung von Sprühflaschen und ein härteres Vorgehen der Justiz.
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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Bernd Naumann, der seit Jahren Schäden, die durch Schmierereien entstehen, für Gerichte begutachtet, sagte dieser Zeitung: „Wichtig ist die Prophylaxe. Man muss Flächen so behandeln, dass Graffiti nicht in den Stein eindringen können. Doch das geschieht noch viel zu wenig.“

Damit reagiert Neumann auf die Meldung, dass allein bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) im vergangenen Jahr ein Schaden von mehr als acht Millionen Euro durch Graffiti und Vandalismus entstanden ist.

97 Prozent schutzlos
Neumann schätzt, dass erst bis zu drei Prozent der Mauern, Wände und Gebäude in Deutschland mit besonderen Schutzanstrichen versehen sind. Mit verheerenden Folgen. „Bei 97 Prozent der Flächen kann somit die Graffiti-Entfernung nur mit Untergrund schädigenden Verfahren erfolgen“, schrieb Neumann in einem Artikel für die Fachzeitschrift „Der Sachverständige“. In seinem Fachartikel listete der 57jährige Malermeister unterschiedliche Arten der Anti-Graffiti-Beschichtungen und die Kosten für Farb-Beseitigungen auf. So belief sich die Rechnung für einen völlig beschmierten Bahnwaggon auf 16 040 Euro. Entscheidend ist fast immer, ob und wie die Farbe die Substanz angegriffen hat. So sind Graffiti auf Kalkstein fast nicht mehr entfernbar, da die Farbe mehrere Millimeter tief in den Stein eindringt.

Neumann, der als Sachverständiger auch schon den Rechtsausschuss des Bundestags bei der Verschärfung des Anti-Graffiti-Gesetztes beraten hat, mahnte, Experten für die Entfernung einzusetzen. So seien oftmals Putzkolonnen im Einsatz, die zwar billiger seien, dafür aber versuchten, mit ein wenig Reinigungsmittel die Farbe wegzuwischen. „Da entsteht auf den Oberflächen häufig ein größerer Schaden“, sagt Neumann.

Völliges Unverständnis hat Neumann auch gegenüber der Berliner Justiz. So gebe es zwar im Jahr mehrere Tausend staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. „Aber kein Berliner Richter hat mich in den letzten sieben Jahren als Sachverständiger geladen. Wollte denn niemand wissen, wie hoch genau die jeweiligen Schäden waren?“ fragt sich Neumann, der regelmäßig vom Amtsgericht Leipzig als Sachverständiger herangezogen wird.

Sprühflaschen registrieren
Um dem Graffiti-Unwesen Herr zu werden, schlägt der ehemalige Betriebsleiter der U-Bahn Norbert Kempert vor, die Sprühflaschen, die in der Sprayer-Szene besonders beliebt sind, zu registrieren. So finden die Farbflaschen „Molotow“ großen Absatz, weil die Farbe wegen des hohen Lösemittelanteils besonders schnell trocknet. „Jeder, der dann eine Flasche kauft, muss seinen Ausweis vorzeigen“, sagt Kempert. Sollte die Polizei am Tatort auf Sprühflaschen stoßen, könne die Ermittlungsarbeit durch einen Abgleich der Nummer auf der Flasche mit dem Personalausweis erleichtert werden. „In Florida wird so etwas schon praktiziert. Da haftet derjenige, der die Sprühflasche kauft“, ergänzt Neumann.“

danke unit-lost.

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1 Antwort auf “+++registrierung fuer „sprayflaschen“”


  1. Gravatar Icon 1 NOAH 18. März 2007 um 13:11 Uhr

    super sache das sind doch spinner dann versenken die ganzen sprayer die dosen in teichen flüssen etc unweltverschmutzung vorprogrammiert

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